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Wenn gleich und gleich sich ungern gesellt

Wenn gleich und gleich sich ungern gesellt

39m 53s

Namensgleichheit. Was zu Schulzeiten manchmal zu lustigen oder auch nervigen Verwechslungen geführt hat, ist im Business-Umfeld eher anstrengend. Insbesondere, wenn es sich nicht um den persönlichen Namen, sondern um einen Unternehmensnamen handelt. Die Modehäuser Peek & Cloppenburg in Düsseldorf und Hamburg haben diese Namensgleichheit und stehen immer wieder vor der Herausforderung der Unterscheidbarkeit. Zahlreiche gegenseitige Klagen hat es dazu schon gegeben. In der heutigen Ausgabe unseres CFPodcast befassen wir uns neben dem jüngsten Fall auch mit den Grundsätzen, die bei dieser besonderen Namensgleichheit vom BGH angewendet werden.

Wie man sich einen goldenen Hasen verdient

Wie man sich einen goldenen Hasen verdient

35m 21s

Kann ein Unternehmen einen Farbton für sich beanspruchen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Und wie heftet man eigentlichen einen Schokohasen ab? Diese und viele weitere spannende Fragen beantworten wir in der ersten Folge unserer Podcast-Reihe.

Warum jeder Jeck anders und Schloss Neuschwanstein nicht der Kölner Dom ist.

Warum jeder Jeck anders und Schloss Neuschwanstein nicht der Kölner Dom ist.

40m 30s

Marken dürfen Waren und Dienstleistungen nicht beschreiben und müssen geeignet sein, auf die Herkunft der Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen. Kritisch wird es mit dem Markenschutz daher, wenn ein Begriff geschützt werden soll, der grundsätzlich von verschiedenen Unternehmen im Zusammenhang mit den entsprechenden Waren und Dienstleistungen verwendet wird. Dass die Frage, ob der Name berühmter Bauwerke vor dem Hintergrund für den Markenschutz geeignet ist, nicht leicht zu beantworten ist, zeigt sich an den beiden Fällen, die in unserer heutigen Folge im Mittelpunkt stehen.

Wenn Vertrauen gut und Kontrolle schlechter ist

Wenn Vertrauen gut und Kontrolle schlechter ist

47m 18s

Über das Amazon Affiliate-Programm können Betreiber anderer Webseiten durch die Platzierung von Links auf Amazon-Produkte am Verkauf dieses Produktes mitverdienen. Amazon macht diesen Affiliate-Partnern quasi keine Vorschriften und jeder kann mitmachen. In unserem heutigen Fall stellt sich die Frage, inwieweit Amazon (trotzdem) für die Webseiten seiner Partner verantwortlich ist. Lassen Sie sich von der BGH-Entscheidung überraschen!

Wo der Erschöpfungsgrundsatz verduften kann

Wo der Erschöpfungsgrundsatz verduften kann

33m 13s

Wenn Inhaber von Schutzrechten über Erschöpfung sprechen, sind sie (in der Regel) nicht müde. Es geht vielmehr darum, dass sie ihre durch Schutzrechte geschützten Produkte nicht mehr kontrollieren können, nachdem sie einmal mit ihrer Zustimmung in den Markt gebracht wurden. So können sie z.B. nicht bestimmen, welcher Händler das Produkt verkaufen darf oder wie dafür geworben wird. Aber jede Regel hat Ausnahmen. Ob diese in unserem aktuellen Fall gelten, hören Sie in dieser Folge.

Wenn Bienen genug Futter haben, muss das nicht immer nachhaltig sein.

Wenn Bienen genug Futter haben, muss das nicht immer nachhaltig sein.

37m 23s

Nachhaltige Produkte lassen sich sehr gut vermarkten. Was „nachhaltig“ oder andere umweltbezogene Begriffe bedeuten, ist aber meist unklar. Wie „Nachhaltigkeitswerbung“ auch tückisch werden kann und was der Werbende beachten sollte, wird sehr schön in einer Entscheidung des OLG Bremen deutlich. Mit dieser Entscheidung befassen wir uns in der neuen Folge unseres Podcasts.

Wie ein ungelöster Kriminalfall heute noch Persönlichkeitsrechte betreffen kann

Wie ein ungelöster Kriminalfall heute noch Persönlichkeitsrechte betreffen kann

35m 35s

Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, ist eine traumatische Erfahrung, mit der ein Opfer nicht sein ganzes Leben lang in Verbindung gebracht werden möchte. Die Tat selber ist aber womöglich von öffentlichem Interesse. Über die Abwägung dieser beiden Interessenlagen hat der BGH in einem aktuellen Fall entschieden. Hören Sie in dieser Folge die Pro- und Kontra-Argumente und natürlich, wie er am Ende entschieden hat.

Wenn Schummeln erlaubt ist …

Wenn Schummeln erlaubt ist …

40m 7s

Eifrige Computerspieler kennen das: zusätzliche Features, die das Spiel einfacher oder abwechslungsreicher machen. Aber wie weit und an welchen Stellen dürfen solche Zusatzprogramme in das eigentliche Programm eingreifen? Bis wohin geht der Schutzbereich eines Computerprogramms? Über die Auslegung des Begriffs “Überarbeitung” (in Bezug auf Programmierung) und viele weitere Fragen zum Schutz von Software sprechen wir in dieser Folge.

Wie ein Ei dem anderen

Wie ein Ei dem anderen

47m 2s

Wie sehr darf man sich an Werbung von Wettbewerbern annähern? Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob z.B. Begriffe aus Slogans anderer verwendet werden dürfen? Über einen solchen Streit um Eierlikör beim OLG Düsseldorf sprechen wir in dieser Folge.

Quelle Audiozitat: Maria aus Bahia
Interpreten: Daniella Mac, Ernst Fischer, René Carol
Text: André Hœnez und Kurz Feltz
Musik: Paul Misraki