Unter Wasser, über dem Gesetz? KI-Bilder und Urheberrecht

Shownotes

Ein spektakuläres Unterwasserfoto, eine KI, die aus dem Original ein neues Bild erschafft, und ein ehemaliger Geschäftspartner, der dieses veröffentlicht: Das ist der Sachverhalt einer Entscheidung des OLG Düsseldorf. In dieser Folge befassen wir uns mit dieser Entscheidung, die einige spannende Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen KI-generierten Bildern und dem Urheberrecht klärt. Anlässlich einer neuen Entscheidung des BGH gibt es außerdem ein Update zu Folge 34.

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00:00:01: Cf

00:00:02: Podcast, genau mein

00:00:04: Fall.

00:00:04: Spannendes und Aktuelles aus der Welt der Rechtsprechung!

00:00:09: Herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres CF-Podcast.

00:00:13: Genau Mein Fall an einem der wahrscheinlich letzten heißen richtig heißen Sommertage.

00:00:19: heute können wir das heißt mein Kollege Dr.

00:00:22: Rainer Fischer und ich Michel Kaminski uns natürlich nichts Schöneres vorstellen, als hier eine neue spannende Entscheidung aus dem Bereich des gewerblichen Rechtschutzes unter die Lupe zu nehmen.

00:00:34: Und wir sprechen heute nicht nur über einen Fall den du Reinhard mitgebracht hast und im Gegensatz zu mir und unseren Zuhörerinnen schon kennst – auch über einen Altbekanntenfall wenn ich richtig informiert bin!

00:00:49: Und da ich jetzt nicht genau weiß um welchen altbekanten Fall es gilt, bin ich gespannt Nicht nur welchen neuen Fall es geht, sondern auch in welchen altbekannten Falles geht.

00:00:57: Genau

00:00:59: ich wollte starten mit einem Pfeil den wir hier schon ausführlich behandelt haben und zwar in der Folge vierunddreißig mal nach Blättern.

00:01:09: Ich

00:01:10: kann gerade nicht nachblättern oder du musst mir glaube ich noch auf die Sprücke helfen

00:01:13: genau genau und also ich sage mal wer jetzt dass noch mal genauer wissen will.

00:01:17: Der hört sich vielleicht erst diese Folge, die reicht nochmal an?

00:01:20: Aber das Update habe ich aber für erforderlich gehalten weil über den Fall, den wir da besprochen haben damals vom OEG München und das war kurz vor der Sommerpause im letzten Jahr hier letzte Folge von der Sommer Pause am letzten Jahr, die wir besprochen hatten hat jetzt der BGH einen Urteil getroffen.

00:01:40: Und das ist dann doch in einigen Punkten so interessant.

00:01:45: Das war das nicht einfach unter den Tisch fallen lassen konnten.

00:01:48: Und der Fall war, du erinnerst dich...

00:01:50: Dass die Revision wurde?

00:01:51: Da muss ich jetzt beurteilen,

00:01:52: weil es erfolgreich

00:01:53: war.

00:01:54: Ja genau!

00:01:54: Also wenn du jetzt gerade gar nichts machen solltest oder Nicht-Zulassungsbeschwerde

00:01:59: Aber sie waren auf jeden Fall teilweise erfolgreich.

00:02:02: Genau und zwar ging es um den Fall Du erinnerst dich bestimmt Es ging um den Verlagfokus Ärzten und Ärztinnen gegen Lizenzgebühr.

00:02:15: Die Möglichkeit eingeräumt hat, mit einem Topmediziner oder Empfehlungs-Siegel-Lomo zu werben.

00:02:23: Und die Siegel basierten auf einer Erzeliste also die Fokus nach eigenen Kriterien erstellt hatte und eingeflossen sind da unter anderem Kollegenempfehlungen selbst auskünfte Patientenbewertung, Publikationen weiter Bildung usw.. Und dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt, weil sie das für irreführend hielt oder eine Gefahr der Irreführung gesehen hatte.

00:02:52: Weil es der Ansicht war im Wesentlichen dass diese Bewertungskriterien, die da angelegt worden sind zu subjektiv oder intransparent wären.

00:03:04: Da wurde auch intensiv diskutiert welche Maßstäbe sind denn hier anzusetzen?

00:03:09: Da ist ja diesen Gesundheitsbezug gebrauchen.

00:03:12: Ja, also der Gesundheitsbezug spielt jetzt tatsächlich auch insbesondere beim BGH eine Rolle.

00:03:18: Es gab halt da die Frage, es gibt verschiedene Rechtsprechungen zur Werbung mit Testergebnissen oder bei der Werbung von objektiven Prüfzeichen und dann noch mal andere Themen bei der Spitzenstellung- oder Alleinstellungswerbung.

00:03:34: Da hatte sich das OLG München ja mit der Frage befasst, was ist denn hier eigentlich anwendbar?

00:03:37: Weil die Kriterien halt dann doch etwas unterschiedlich sind.

00:03:41: Und das OLGA München war der Meinung, das ist eigentlich wie Werbung mit Testergebnissen und da würde jetzt eigentlich nichts anderes verlangt werden als dass diesem Testergäbnis ein seriöses Verfahren zugrunde liegen würde.

00:03:55: Das OLGA Mündchen war auch der Meinung ,dass da jetzt subjektive Kriterie mit eingeflossen wären wäre nicht problematisch weil dem Verbraucher auch bekannt wäre, dass Bewertungen im Arztbereich eine subjektive Prägung haben.

00:04:08: Die Kriterien die angewendet worden seien sein Nachvollziehbar auch auf der Website von Fokus erläutert gewesen.

00:04:17: und Und vor allen Dingen war es OEG München der Auffassung, dass die Festlegung der Kriterien hier auch in den Kernbereich der journalistischen Recherche fallen würden.

00:04:29: Also das hier, das auch sehr umfassend von der Pressefreiheit gedeckt wäre.

00:04:34: Deshalb hat das OEB München was halt meint?

00:04:37: Die Kriterinnen, die halt hier Fokus angesetzt hat oder nicht, die könnten zwar streiten... war sein, aber sie seien eigentlich vernünftig nachvollziehbar.

00:04:46: Sie müssten nicht wie bei der Werbung jetzt mit Prüfzeichen nach so einem objektiven Testkatalog erfolgen.

00:04:53: was also hatte erst Ulrike München auch darauf hingewiesen ja auch in dem Bereich der Erzbewertung relativ schwierig wäre.

00:04:59: Also wie soll man da Behandlung dann im Labor nachprüfen?

00:05:03: Wie auch immer und deshalb war der Meinung das sei nicht zu beanstanden.

00:05:09: Der BGH hat hier tatsächlich, was du jetzt gerade gesagt hast, also vom Ulg München nicht hinreichend gewürdigt gesehen.

00:05:17: Das ist sich um eine Werbung im Gesundheitsbereich handelt, die eben tatsächlich besonders strengen Kriterien unterliegt.

00:05:24: Der BGH hat zwar nicht beanstandet dass man hier die Grundsätze der Werbung mit Testergebnissen anwendet und eben nicht der Werbung mit objektiven Prüfzeichen, also wo ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die entsprechende, also typischerweise ins Wahn.

00:05:41: Aber hier wäre es dann die Arzteistung nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen überprüfen würde.

00:05:51: Also das sind halt dann ich sag mal die Fälle... weiß ich nicht, bestimmtes TÜV-Siegel für irgendwas wo man dann halt weiß okay wenn da ein Siegel drauf ist.

00:06:00: Dann gibt es einen bestimmten objektiven Kriterienkatalog.

00:06:02: den habe ich abgeprüft und der ist erfüllt.

00:06:06: also da war der BGR der Meinung okay wenn wir jetzt dieses Siegel verwendet ist diese Erwartung damit nicht verbunden.

00:06:12: aber der BGR hat gesagt trotzdem, weil es in den Bereich der gesundheitsbezogene Werbung fällt.

00:06:18: Besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit zu stellen.

00:06:24: Das fand ich jetzt auch ganz interessant.

00:06:26: Wir hatten damals auch diskutiert – wir kennen das ja in unserer Branche auch -, dass auch andere Freiberufler eben solche Listen- und Empfehlungen und Rankings unterworfen werden.

00:06:37: Da könnte man natürlich sagen, okay, BGH hat jetzt hier gesagt für Ärzte ist das Problematischwärtsbereich der Gesundheit.

00:06:44: nicht ohne weiteres hier übertragen, auch auf Anwaltsrankings.

00:06:47: Also dass man da nicht gleich schränke Maßstäbe ansetzen müsste.

00:06:52: und aber BGR meinte halt eben für die Maßstäber oder strengen Maßstäben der Gesundheitswerbung kämpft dann nicht nur auf die Werbung als solche an sondern auch auf das Testverfahren und auch auf die Gestaltung des Siegels.

00:07:05: und es sei so, dass ein Testverfahren eine umfassende gesundheitsbezogene Aussage trifft ohne dass jetzt deutlich, also die Einschränkungen der Aussagekraft dieser Tests halt hinreichend deutlich und klar zum Ausdruck kommen würden.

00:07:20: Die wäre halt unirreführend!

00:07:23: Und BBGA war der meinungsulgierte diese strengen Anforderung nicht hinreichender beachtet und hätte aber auch eigentlich dann nicht außerhalb einer Feststellung dazu getroffen ob das Testverfahren tatsächlich diesen Anforderungen an die Richtigkeit und Transparenz genügen würde Und war bei der Meinung, dass dieses Siegel jetzt als solches erstmal eine relativ umfassende Qualitätsaussage treffen würde.

00:07:45: Also hier Topmediziner und das daraus.

00:07:48: diese Einschränkung hat der BGA hauptsächlich in diesen maßgeblich für die Beurteilung berücksichtigten subjektiven Einschätzungen.

00:07:58: Also, dass das deutlich würde, hatte der BGH jetzt so nicht erkannt oder zumindest gesagt, das OEG hätte das nicht ausreichend untersucht.

00:08:05: Also etwas kritisch war halt, also sehr maßgeblich Einfluss auf die Beureteilung hatten ja Empfehlungen von Kollegen, die Selbsteinschätzung auch des Arzes der eher mit Fragebürgen befragt worden ist und auch Patientenbewertungen.

00:08:23: Und dies sei halt eben aus dem Siegel heraus nicht so klar und müsste zumindest relativ verdeutlicht werden dass das eben die maßgeblichen Kriterien waren.

00:08:33: Also sind es dann vielleicht nicht unbedingt oder ist dann vielleicht noch zu prüfen, dass die Kriterien an sich nicht zwingend problematisch sind.

00:08:39: Aber dann die Transparenz oder Klarheit muss dann

00:08:43: wenigstens

00:08:45: das

00:08:46: genau und auch der BGH natürlich.

00:08:47: dann also was ja das Hauptargument des OEG war Es war ja auch dieser Pressefreiheits- und starkes Gewicht zu geben Und da war bei der WGH der Meinung im sensiblen Gesundheitsbereich konnte man durchaus auch die Grundrechte der Verbraucher etwas stärken.

00:09:02: Gewichten, also hat er immer gesagt nur weil Pressefreiheit ein Grundrecht ist heißt nicht dass es Einschränkungslos gilt sondern muss in Ausgleich mit anderen Grundrechten gebracht werden.

00:09:11: und da fand der BGA die Einschrankung hier nicht zu groß.

00:09:15: Und hat deshalb die Entscheidung des OEG aufgehoben aber zurück verwiesen an das OEJ damit jetzt unter der Vorgabe des BGH nochmal eingehen prüft ob denn Tatsächlich diese konkrete Werbung, die diesen Anforderungen gerecht wird.

00:09:31: Also mit einer schon leichten

00:09:34: Hinweis in die Richtung...

00:09:38: Wenn nicht mehr kommt als das, dass es dann wohl nicht ausreichen könnte.

00:09:42: Was natürlich dann bedeutet für den... lehste ich jetzt hier raus, also für Fokus dass man entweder die Kriterien umstellen muss oder zumindest halt in der Verwendung der Logos halt eben ein deutlicher Hinweis darauf machen soll was die Bewertungskriterien sind und nicht nur auf irgendeiner Website die man dann schwer mitteln kann sondern das muss halt eben transparent sein wenn man das Logo sieht.

00:10:05: Was waren das für Kriterie?

00:10:07: Und auch gerade subjektive Kriteria?

00:10:11: Genau, final hat sehr begah dann noch mit der Frage befasst ob die Entscheidung nicht aus anderen Gründen berechtigt wäre.

00:10:16: Und da ging es vor allen Dingen auch um die Frage ist das denn Geschäftsmäßiges tätig werden hier?

00:10:22: Der Zeitschriftfokus, die ja auch eine redaktionelle Berichterstattung hat und bei redaktionalen Berichtserstattungen ist man nicht immer unbedingt in dem Bereich des geschäftlichen Handelns.

00:10:32: aber da sagt er der BGH hier sei er maßgeblich angegriffen dass da ein Logo bereitgestellt wird für dieses Ranking, was dann dezentiert wird an Ärzte die bereit sind halt da eine Gebühr zu zahlen um dieses Logo zu verwenden.

00:10:48: und da ist das Geschäftsinteresse so stark im Vordergrund dass man sich hier nicht zurückziehen kann.

00:10:52: Dass man sagt wegen redaktioneller Berichtserstattung ist nämlich nicht den Bereich der Geschäftsmäßigkeit

00:10:58: Ja und so weit.

00:10:59: Ganz gut nachvollziehbar, ne?

00:11:00: Genau!

00:11:01: Ich hab auch in die alte Folge nochmal reingehört.

00:11:03: du warst eh ein bisschen skeptisch.

00:11:04: also insofern entdeckt sich deine Auffassung noch mehr mit.

00:11:09: dem BGH hast damals akzeptiert dann aber die Entscheidung... Aber hier wird mir das zentrale nicht und der BGH hat tatsächlich da größere Bedenken.

00:11:20: Okay Dann bin ich ja mal gespannt ob sich die noch durch den Sachverhalt so, wie er ist ausräumt lassen oder ob dann in der Tat zukünftig diese subjektive Komponente noch deutlicher irgendwie hervortreten muss.

00:11:33: Oder wie du sagst die Kriterien halt gennert werden müssen.

00:11:36: das wären am wesentlichen die zwei Möglichkeiten die es dann irgendwie gebe nach aktuellem Stand

00:11:41: und Wie gesagt also für Erz Rankings auch anderer Verlage dürfte dass dann tatsächlich ein Wesentliche Änderungen bedeuten der Praxis, ob das jetzt aber für andere Ranking-Bereiche genauso zutrifft.

00:11:55: Also da müsste man eine ähnliche Sensibilität des Bereiches halt belegen oder argumentieren können.

00:12:01: Aber da muss man schon sagen also mir ist bisher bewusst dass er BGH sehr strenge Forderungen im Gesundheits- und Umweltbereich aufstellt, aber in den anderen Bereichen wäre das soweit ich das sehe dann auch eine relativ neue Entwicklung.

00:12:15: So dass man da vielleicht sagen kann wenn man andere Berufe beurteilt ist man vielleicht eben nicht ganz in dem strengen Maßstab und hätte das Uelge Münchener für diesen Bereich eine vernünftige Einschätzung getroffen.

00:12:28: Das heißt, wenn es jetzt nicht um Gesundheit gegangen wäre, wählen wir die Entscheidung vom UELG wahrscheinlich ja.

00:12:33: Also

00:12:35: hätte der BGH sie eher für Nachvollziehbar geile.

00:12:38: Weil es ja auch zum Beispiel bei diesem Grundsatz, also das war ja auch die Diskussion.

00:12:41: Er hat schon gesagt, dass keine Alleinstellungswerbung, woher enorm viel höhere Maßstäbe anzusetzen werden und es sei eben nicht diese Prüfzeichen Rechtsprechung anzuwenden.

00:12:51: Das war schon soweit akzeptiert.

00:12:53: Es ging dann wirklich halt nur um die Besonderheiten des Gesundheits, der Gesundheitswerk.

00:12:58: Ja spannend!

00:13:00: Dann wird es aber vielleicht Auch wenn es jetzt schon die Wegeeinscheidung war, immer noch nicht das letzte Update zu diesem Fall

00:13:06: gewesen ist.

00:13:08: Genau!

00:13:08: Also wie jemand jetzt konkret gesehen wird muss UiG München nochmal entscheiden und wenn das UiGe München dann nichts zur Zufriedenheit der Wettbewerbszentrale die Anforderungen umsetzen kann sie eben auch noch die Entscheidung Erzenswege II geben.

00:13:22: beim Beer haben wir ja auch hin und wieder mal.

00:13:27: Wenn du jetzt keine weiteren Anmerkungen dazu hast, dann werde

00:13:31: ich mit einem Update

00:13:32: durch.

00:13:34: Jetzt kommt die nächste OEG-Entscheidung.

00:13:36: mal gucken wie lange die Bestand hat.

00:13:38: aber es ist ein Fall des OEGA Düsseldorf und jetzt habe ich dir da auch eine bildliche Darstellung mitgebracht.

00:13:47: Ich bin mir nicht sicher ob du von dem Pfeil mal gehört hast... lange überlegt, ob ich diesen Fall machen soll weil er tatsächlich also ist auf diese bildliche Darstellung hier sehr ankommt.

00:14:00: Also jetzt kommt es wirklich auf deine Beschreibungsfähigkeiten an, dass die Zuhörer uns folgen können.

00:14:06: aber er hat ein paar recht grundlegende rechtliche Ausführungen wieder für einen bestimmten Bereich.

00:14:12: das nehme ich jetzt mal nicht vorweg weshalb ich den fall doch sehr interessant finde und deshalb versuchen wir's mal und versuchen die zuhöreren und zuhört ja abzuholen indem du jetzt erstmal versuchst zu beschreiben, was du auf diesem Bild siehst.

00:14:25: Das sind eigentlich zwei Bilder die man miteinander vergleichen muss hier und dann leg mal gerne los.

00:14:32: Okay ich nenne es jetzt erstes und zweites oder oberes ununterres Bild weil ich ja nicht weiß welches Bildwasser auf sich hat.

00:14:39: aber man sieht letztendlich ein Bild oder zwei Bilder von einem Hund der mit dem Kopf unter Wasser taucht Und nach einer Art Ball- oder Hundespielzeug ist es wahrscheinlich schnappt.

00:14:57: Man sieht das Ganze sozusagen aus der Unterwasserperspektive, wie der Hund von oberhalb.

00:15:05: Man hat den Kopf des Hundes ganz groß.

00:15:08: Wie ja nach diesem roten mit so aus sechs Ecken aufgebautem Ball, sondern als Gitterball schnappt.

00:15:17: und das ist oben In einem oberen bild würde ich sagen eher ist vielleicht sogar ein foto.

00:15:24: Ich bin mir nicht ganz sicher aber es ist relativ Realistisch, ich meine wegen der qualität könnte es auch gemalt sein oder so Aber macht einen relativ realistischen eindruck sage ich mal und im unteren bild sieht man Eigentlich die gleiche szene.

00:15:38: noch Mal könnte man sagen Sieht so ein bisschen komikmäßiger aus Und sind auch so ein paar details Die die anders sind.

00:15:48: also der hund ist hier komplett unter Wasser, so sieht es aus.

00:15:53: Greift eben wieder nach diesem aber roten aus Ex-Ecken aufgebauten Gitterball und man hat noch so Blasen rechts und links.

00:16:01: also sieht dann ein bisschen surreal aus nicht mehr so realistisch wie das erste Bild.

00:16:06: Luftblasen die überall aufsteigen Die Sonne die oben so überzeichnet durch scheint.

00:16:12: man hat auch so einen Rahmen um das Bild herum gezeichnet.

00:16:17: Man erkennt aber dass es sich schon sehr um die gleiche Szene handelt.

00:16:23: oder handeln soll, würde ich sagen.

00:16:26: Hast du sehr gut beschrieben?

00:16:28: Weil tatsächlich auch die Aspekte für das Urteil dann auch relevant waren, hast du eigentlich auch so ein bisschen hervorgehoben... Es geht

00:16:38: möglicherweise noch...

00:16:41: Kannst gerne Vermutung noch anschälen!

00:16:43: Neben welches Rechtsgebiet?

00:16:45: Möglicherweise ums Urheberrecht wenn's um...?

00:16:47: Fotos und Nachahmung von Fotos geht.

00:16:51: Ja, ja.

00:16:52: Und

00:16:53: genau.

00:16:55: Also erst mal ist es richtig das obere Bild dass was du beschrieben hattest zuerst ist eine Fotografie als ein Lichtbild was wohl auch ein bisschen bearbeitet ist.

00:17:04: aber der Ausgangspunkt war halt eben ein aufgenommenes Foto.

00:17:09: und hier also wir sind die im Einzweigen Rechtsschutzverfahren die rechte Naberer.

00:17:13: an diesem Foto ist auch die Antragstellerin hier in diesem Verfahren.

00:17:17: Das untere Bild, also das beanstandete Antragstellerin und das ist wohl wie folgt entstanden dass der Antragsgegner und das war unstreitig das Original Lichtbild in eine KI Software reingesteckt hat und die KI dazu veranlasst hatte dieses untere Bild zu erstellen.

00:17:40: Wobei, also etwas unklar ist mit welchem Promz wie das jetzt genau erstellt wurde.

00:17:46: aber das untere bild ist halt im Grunde ein KI generiertes Bild aus dem oberen Bild und dass hat der Antragsgegner auf seiner Internetseite veröffentlicht worauf die Antragstellerin aufmerksam geworden ist und ihr das nicht gefiel.

00:18:02: Genau, vielleicht noch so zum Hintergrund der Antragstellen ist wohl also eine bietet wohl unter der Bezeichnung.

00:18:08: Also hier steht es Punkt steckt sicherlich was anderes, was hier geschwärzt werden sollte dahinter Tierfotografie unter Wasservotos von Hunden an.

00:18:18: Der Antragsgegner hat wohl mit der Antragstellerin in der Vergangenheit mal kooperiert, also die Kanten sich erhält.

00:18:25: Das ist wahrscheinlich so ein bisschen am Streit auseinander gegangen.

00:18:28: auf jeden Fall hatte die Antragstellerin sich jetzt daran gestört dass der Antragsgegener dieses, also ihr Foto verwendet hat.

00:18:37: Dieses KI-generierte Bild verwendete aber angegriffen wurde dann eben die Verfielfältigung des KI generierten Bildes und die Veröffentlichung oder die öffentliche Zugänglichmachung auf seiner Internetseite.

00:18:50: Jetzt würde mich mal interessieren wie du das hier einschätzen würdest?

00:18:57: Also ich meine man hat natürlich schon eine ziemlich hohe Ähnlichkeit von diesen beiden Werken, man hat natürlich eine Grundsätzlich irgendwie ne Nachahmungsfreiheit sag ich mal.

00:19:11: Wenn man ein Bild vielleicht abmalt oder sowas dann wäre das ja durchaus in Ordnung wenn es nicht mehr das Werk ist und eine Bearbeitung von dem Werk.

00:19:22: aber das ist wahrscheinlich genau die Frage ob man sozusagen so sehr auf dieses ursprüngliche Bild zurückgreift mit der KI, dass das sozusagen das Bild ist oder eine Bearbeitung von diesem Bild auf die man dann nicht vervielfältigen kann.

00:19:39: Oder ob es sozusagen nur eine Art Ideen-Klau ist und dass man sagt, es ist eine Art Szene.

00:19:47: Hund schnappt unter Wasser nach einem Ball.

00:19:50: Das ist ja jetzt an sich nicht geschützt sondern das mache ich könnte das Foto ja auch selber nochmal machen, aufgrund dieser Vorlage oder eben jetzt hier hat man sich sehr spart und sozusagen KI generiert noch mal in Anführungszeichen erstellt.

00:20:05: Und es ist dann eben nur eine Nachstellung die dann so weit zu dessich sein könnte.

00:20:10: Ja, ich mein wir hatten ja schon durchaus ähnlich.

00:20:13: also nicht mit Fotografie aber werden zum Beispiel die Songtexte.

00:20:15: Die aus der KI in die KI irgendwie mal reingegangen sind und Aus der KI wieder rauszuholen waren was er glaube ich da nicht zulässig war.

00:20:23: Genau.

00:20:24: So mal ganz high level runtergebrochen.

00:20:28: Hier kommt jetzt das Bild nicht so eins zu eins raus Aber doch schon sehr sehr ähnlich.

00:20:33: Und es scheint ja unstreitig gewesen sein dass ist nicht nur ein Text prompt war, sondern dann so rausgekommen ist und es ist ja explizit dieses Bild reingetan worden.

00:20:44: Ein urheberrechtlich geschütztes Werk davon kann man ja glaube ich auch ausgehen, ist als Input genommen worden.

00:20:52: Dann würde ich dazu tendieren dass das unzulässig ist, aber jetzt...

00:20:58: Also was ganz... Erst mal wieder viel dargestellt, was jetzt auch relevant ist.

00:21:05: Interessant ist dass du auch diesen Input ansprichst der aber hier gar nicht Gegenstand des Verfahrens war weil die ja sich gegen

00:21:16: die

00:21:17: Papierfältigung des kopierten oder das KI generierten Bildes und dessen öffentliche Zugängigmachung fokussiert hat.

00:21:25: Sagen

00:21:26: wir deinen Angriff ist jetzt in erster Linie das zu sagen, ja gut hier ist das Lichtbildwerk auch rein.

00:21:30: Also es ist eine Komponente die ich nicht völlig aus dem Vorlassen würde?

00:21:36: Ja

00:21:36: also ich nehme mal vorweg dass es mich ein bisschen überrascht dass das nicht angegriffen wurde.

00:21:40: Weil

00:21:41: man das Originale verwendet hat.

00:21:42: Genau

00:21:43: weil an der Stelle wäre eigentlich deiner Meinung wenn man jetzt quasi das Original Bild so wie es ist in die KI Software reinbringt, dass man dann dadurch ja auch eine Vervierfertigungshandlung dieses Originals vornimmt.

00:21:56: Genau und die haben

00:21:58: wir auch schon mal diesen Fall des Text-und Data Meinings gehabt wo es aber ja also beim Input ja doch gesagt wurde.

00:22:05: Also wenn man da natürlich daraus statistische Daten generiert und damit die KI trainiert Dann gibt's halt diesen Rechtfertigungsgrund, aber der ist eigentlich eingeschränkt zu verstehen.

00:22:16: Ich muss da diesen Marker geben... die gehöblich gestützten Werke nicht verwendet und so weiter.

00:22:23: Genau, aber da soll ja trotzdem das Bild als solches nicht verwertet werden sondern irgendwelche Daten jetzt mit dem Bild direkt

00:22:29: zu tun

00:22:30: haben.

00:22:31: Und hier ist es tatsächlich nicht zufällig dass das andere Bild so aussieht und da ist dann konkret dieses Werk.

00:22:37: eben sind nicht nur irgendwelchen statistischen Daten verwendete worden, sondern das Bild also solches.

00:22:42: Das ist auch nicht nur das Training, sondern sozusagen der konkrete Input für diesen einen kompleten Fall?

00:22:48: Aber es scheint, als ich mir den Antrag hier nochmal angeguckt habe ist das eigentlich eben nicht angegriffen.

00:22:53: Deshalb konnte diese Frage eigentlich gar nicht beurteilt werden und deshalb hat sich die an sich Entscheidungsgründe auch primär an dem Output orientiert.

00:23:01: also ob jetzt tatsächlich dieses KI generierte Bild da hast du eben auch die richtigen Fragen gestellt?

00:23:07: Ist das eine Freie, freie Bearbeitung?

00:23:12: ist es eine Verfielfältigung des Originals?

00:23:15: und das waren halt hier die Fragen.

00:23:16: Aber aber die Handlung des Bildes in diese KI Software reinzuspielen?

00:23:21: Die war gar nicht gegen schönes Verfahren.

00:23:24: Genau bei dem jetzt fange ich erst mal an, also wir sind ja ruhig in Düsseldorf aber Landgericht DüsselDorf war der Meinung.

00:23:30: Also hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hier abgelehnt weil es der Meinung war dieses Bild, dieses KI generierte Bild sei eine freie Bearbeitung des Originalbildes genau als.

00:23:43: er hat dabei ja auch erkannt was ja eben hervorgehoben starke Motiv-Übereinstimmung.

00:23:50: Also wir haben aber auch deutliche Unterschiede, also das eine Bild wirkt deutlich fotorealistischer und das andere, hast du gesagt, komikhafter.

00:23:58: so stand es auch genau in dem Roteil drin?

00:24:00: Genau!

00:24:01: Ich schwöre ich habe

00:24:03: die Zeitung nicht.

00:24:05: Wir haben auch unterschiedlich... Das ist vielleicht nicht ganz da, aber hast du eigentlich auch betont im ersten Bild im Foto sieht man eher den Hundekopf während der restlichen Hundekörper eigentlich eher unscharf ist, wenn diese Unschärfe in diesem KI-generierten Bild nicht da ist.

00:24:19: Und dadurch im Grunde auch der ganze Hundekörper gut sichtbar ist und es auf dem Foto eher so wirkt als würde der Hund nur mit dem Maul nach dem Ball greifen während bei diesem KI generiertem Bild eben auch die

00:24:33: Fotos

00:24:34: genau auch in einer Dynamik auf den Ball hingehen aber dass das hier natürlich so eine etwas unterschiedliche Dynamik da entstehen würde.

00:24:43: Also deshalb kann man natürlich überlegen, hat man jetzt hier nur Vorlage verwendet?

00:24:48: Hat man sich jetzt quasi orientiert am Originalwerk aber ein eigenes schöpferisches Handeln dagegen gesetzt und eine Bearbeitung geschaffen die halt für sich genommen frei ist...

00:25:00: Man hat schon den nur von oben reinschnappenden Hunden, wo der Rest des Körpers vielleicht auch fast Überwasser ist und unten ist eher so ein tauchender Hund, der da lang taucht wie so'n Taucher.

00:25:12: Wir haben so länger man guckt umso unterschiedlicher Wurz.

00:25:15: dann irgendwann aber mehr macht du mal weiter.

00:25:18: Genau also die Antragstellerin hat natürlich Beschwerde eingelegt.

00:25:22: das war bei dem OLG gegen die Ablehnung der Einzweigenverfügung Und war ihm der Meinung keine freie Bearbeitung.

00:25:29: Die Antragstellerin war der Meinung die Bilder seien nahezu identisch.

00:25:33: Das kann man vielleicht jetzt bezweifeln, aber war auch der Meinung bei der Beurteilung von mittels KI erstellten Plagiaten sein besonders strenger Maßstab anzulegen.

00:25:45: So jetzt musste sich das OEG aber erstmal mit der Frage beschäftigen der freien Bearbeitungen.

00:25:49: und da möchte ich jetzt mal die Vorschrift vorlesen aus dem Urheberrechtsgesetz.

00:25:55: Da heißt es Bearbeitung oder andere Umgestaltung eines Werkes insbesondere auch einer Melodie Um das hier jetzt nicht geht, aber dass es explizit erwähnt dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.

00:26:08: Und jetzt kommt eine wichtigste wichtige nächste Satz.

00:26:11: Wart das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk?

00:26:16: So liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes eins vor.

00:26:20: Also das ist halt diese freie Bearbeitungen.

00:26:22: Der

00:26:22: Abstand.

00:26:23: Genau!

00:26:23: Da hat aber das OEG Düsseldorf zu Recht gesagt... um diese freie Bearbeitung, also diesen Satz zwei zu erfüllen.

00:26:31: Dann braucht man ja ein neu geschaffenes Werk so wie es im Gesetz steht und ein Werk muss ja seinerseits urheberrechtlich geschützt sein.

00:26:42: Und da sind wir bei der Frage der KI generierten Erzeugnisse Genau.

00:26:48: Also kann das überhaupt ein Werk sein?

00:26:54: Düsseldorf der Meinung, dass wir hier trotz des Software gesteuerten Prozessablaus eine urheberrechtlich geschützte Leistung oder eine persönlich geistige Schöpfung haben können.

00:27:08: Wenn es trotzdem das Ergebnis kreativer Entscheidungen des menschlichen Nutzers ist also ein menschlicher Eingriff sage ich mal in diese Generierung des KI-Ergebnisses gibt, was auch im Rahmen des Promptings erfolgen kann oder nachfolgend bei der Bearbeitung.

00:27:27: Also könnte zum Beispiel – also wäre es nicht ausgeschlossen bei Nutzung von KI zur Erstellung von Bildern durch hinreichende individuelle Voreinstellungen und gegebenenfalls in Verbindung mit diesem Auswahlprozess dessen, was da rauskommt, dass man da eine Urheberrechtsfähige Leistung hat, was aber eben Voraussetzung dafür ist halt der Einfluss des jenigen also des menschlichen Nutzers.

00:27:51: Der hat eben dafür sorgt dass dies KI generierte Bild erzeugt wird.

00:27:55: Ulrike Düsseldorf hat aber hervorgehoben das es nicht ausreicht wenn man jetzt allein die Auswahl des Ergebnisses nimmt.

00:28:03: Also man gibt einen, er stellt mir eine komikartige Darstellung des Fotos was ich dir hier mit hochlade und dann gibts mehrere Ergebnisse und man sucht das aus.

00:28:13: Das ist noch keine persönlich geistige Leistung und es soll auch nicht ausreichend wenn letztlich die gestalterische Entscheidung der KI überlassen wird.

00:28:23: also auch als wenn man jetzt relativ allgemeine Ergebnisoffene Anweisungen trifft und selbst wenn man das ständig durch weiteren Prozess immer wieder generiert und sagt, also das gefällt mir jetzt noch nicht.

00:28:34: Mach mal dies Das reicht auch noch nicht aus.

00:28:38: Also es muss halt schon klar sein, dass man eben auf das Gestalterische des Fotos maßgeblichen Einfluss nimmt was ja glaube ich teilweise auch bei KI-generierten Fotos habe ich mir sagen lassen und ich hab selber noch nicht viel experimentiert aber wohl relativ schwierig sein soll, dass dann

00:28:54: verschwindet wieder irgendwas anderes im Bild wenn man

00:28:56: das eine machen

00:28:57: will oder irgendwas passiert da immer ne?

00:28:58: Oder das Gesicht sieht wieder anders aus.

00:29:01: Aber zumindest vom Maßstab her, das fand ich dann ganz interessant.

00:29:04: was nicht verausgeschlossen, dass man auch eben im Rahmen des relativ konkreten Promptings mit dem man dann auch Einfluss auf die Gestaltung hat.

00:29:15: Dann auch eine selber oerwärtsfähige Leistung schaffen kann.

00:29:19: Interessante Nebenbemerkungen.

00:29:21: Aber es wäre dann hier schon der Antragsgegner, der sich ja darauf beruft.

00:29:27: Also er beruft sich auf die freie Bearbeitung.

00:29:29: Das heißt da muss auch die Voraussetzung der freien Bearbeitungen belegen also darlegen und laupthaft machen.

00:29:35: Und das läge natürlich an ihm zu überzeugen, dass halt eben durch seinen Einfluss...

00:29:39: ...einen Berg entstanden ist.

00:29:40: Genau!

00:29:41: Und dazu wurde aber gar nichts dargelegt.

00:29:44: Das heisst Ulrike Düsseldorf hat auf jeden Fall gesagt so Das Landgericht Düsseldorf, der Meinung ist eine freie Bearbeitung.

00:29:52: Können wir dem nicht folgen?

00:29:53: Weil es Freiberarbeitung setzt ein eigenes Werk voraus und das sei hier nicht gegeben.

00:29:58: Aber trotzdem kann natürlich der Unterschied zwischen den beiden Fotos so groß sein dass man ihr nicht von einer freien Bearbeitung spricht aber schon sagt, das ist einfach keine Papierfältigung eines ureberichtsgeschützten Werkes.

00:30:10: Und da hat das Oege-Düsseldorfer erst mal darauf hingewiesen als der OGH Grundsätze aufgestellt hat und gesagt hat, also es kann auch selbst dann eine Verletzungsurbe rechts anzunehmen sein wenn nur ein vergleichsweise kleiner Teil des Werkes betroffen ist.

00:30:29: Wenn dieser Teil das Werk ist als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt und die bringt er jetzt zum Ausdrück in dem halt diese Merkmale wieder erkennbar in den als verletzend beanstandenen Gegenstand übernommen worden sind.

00:30:44: Also das heißt, wir brauchen jetzt nicht...

00:30:46: Eine eins zu eins Kopie?

00:30:47: Genau eine Eins zu Eins Kopie sondern entscheidend ist dass wir gucken was sind denn jetzt die Charakteristischen

00:30:52: oder wie auch mal noch die wesentlichen Merkmale irgendwie und kann es schon so ein bisschen abstrahieren.

00:30:57: Das muss nicht bis in die letzte Ecke hinein.

00:30:59: Ja

00:31:00: also es reicht als einzelne Elemente die halt das mit ausmachen dann tatsächlich auch wieder erkennbar in dieser Kopie sag ich mal vorhanden sind.

00:31:09: wobei ist nicht ausreichend oder kein relevantes.

00:31:14: Kriterien.

00:31:15: nach Urheberrecht soll ein identischer Gesamteindruck sein.

00:31:18: Also das ist eher so ein Konstrukt aus dem Designerecht, genau also hier geht es wirklich darum zu ermitteln was ist denn hier diese persönlich geistige Schöpfung die sich in dem Originalwerk wiederfindet?

00:31:30: Aber

00:31:31: es soll dann auch nicht soweit gehen dass irgendwie... Ideen oder Konzepte.

00:31:34: Genau, genau das.

00:31:35: Da ist dann jedenfalls die Grenze, ne?

00:31:36: Genau, da hast du völlig recht!

00:31:38: Da komme ich auch gleich noch zu.

00:31:39: Nichts richtig.

00:31:41: Also, das oeige Düsseldorf hat dann erstmal gesagt okay wir haben hier ein Lichtbildwerk als... also das war das Urheberrecht dieses Bildes anerkannt.

00:31:49: Hat auch gesagt sein Lichtbildberg obwohl das auch in einer gewissen Weise bearbeitet worden wäre.

00:31:55: Das Originalfoto aber also ich denke mal dass es dann so hat sicherlich den Charakter nicht so verändert sondern die hauptsächlich Geistig-Schöpfere Leistung war sicherlich in dem Foto selber und hat dann bei der Fotografie, also das besondere persönliche geistige Schöpfung im Ergebnis der freien kreativen Entscheidungen des Lichtbildners gesehen.

00:32:17: Und das sei typischerweise die Wahl des Bildausschnitts, die Wahl der Perspektive, die Beleuchtung, die man wählt und durch die richtige Komposition vom Blende und Belichtungszeit der vortretenden Schärfe oder Unschärfe.

00:32:33: Aber wie du jetzt schon richtigerweise gesagt hast, das muss man abgrenzen gegen das Thema bzw.

00:32:39: das Motiv oder die Idee ist für sich genommen nicht ueberrechtsfähig und also kann es nicht beanstanden dass eben dieses gleiche Motiv dann nochmal verwendet worden ist.

00:32:51: Und dieses Motiv eines Hundes, der unter der Wasseroberfläche nach einem bestimmten roten Spielzeug fasst.

00:33:00: Und das ist ja eigentlich ich sage mal wenn man die Fotos nebeneinander sieht also jetzt wieder Nachteil für die Zuhörer und Zuhörer das nicht sehen zu können.

00:33:09: vielleicht finden sie es im Internet wie Darstellung.

00:33:13: Es ist natürlich schon so dass man denkt Moment Mal das ist doch gleich aber es ist natürlich ganz stark dieses also dieses etwas Ungewöhnliche, vielleicht jetzt unter Wasser Hundemotiv.

00:33:23: Und das Urige Düsseldorf war der Meinung was gerade diesen KI-generierten Bild die durch die Belichtung und Blendenwahl erzeugte dynamische Anmutung des Originals fehlt.

00:33:34: Das war für dieses Urige düsseldorff wirklich der entscheidende Aspekt weshalb dieses Originalfoto halt so originell und schöpferisch war Und war deshalb zwar nicht der Meinung, dass man sich auf die freie Bearbeit berufen könnte.

00:33:49: Aber das ist einfach schon von vornherein der Abstand so groß wäre, dass es keine Verfielfältigungshandlung ist und hat deshalb Ergebnis Die Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.

00:34:03: Ich denke was für beide auch im Grunde als Nachvollziehbar ansehen.

00:34:07: Nur uns immer noch die Frage stellen, ob man nicht hätten beanstalten können dass dieses Foto in diese KI Software eingestellt wurde und ob man damit hätte Erfolg haben können.

00:34:17: Genau das wäre dann auch hier natürlich nicht zu entscheiden aber da bleibt es ein bisschen an einem Hängen.

00:34:25: Insofern erscheint jetzt eigentlich so eine gute Nachricht.

00:34:28: Es ist ja immer wieder die Frage also wie groß ist das Risiko Wenn ich KI einsetze, dann eine Urheberrechtsverletzung begehe.

00:34:38: Weil das Erzeugnis ein urheberrechtgeschütztes Werk verwendet.

00:34:42: Hat man jetzt den Einung... hat man hier eine ganz gute Nachricht für die Nutzer der KI.

00:34:47: Dass wenn die Bildabstände doch so groß sind, dass vielleicht das Risiko gar nicht so groß ist?

00:34:51: Aber es scheint jetzt trotzdem mir so'n bisschen ungeklärt die Frage ob man die KI überhaupt füttern darf mit diesen originalen urhebergrechten Schützenwerken.

00:34:57: Also wenn man am Ende ein Bild hat was rauskommt und nach den übrigen Kriterien Genau, wenn das hinreichend weit entfernt ist.

00:35:05: Dann sieht es gut aus.

00:35:06: aber die Frage ob in diesem ersten Schritt nicht noch eine Gefahr liegt.

00:35:13: Und da hatten wir diese Entscheidung vom Landgericht München mit den Songtexten und die waren ja gerade bei dem Input auch dann sehr streng... Dass sie gesagt haben, da gibt's diesen Memorisierungseffekt.

00:35:25: Und ich mein hier ist ja also ganz klar das war die Vorgabe das so zu verwenden.

00:35:30: Ja es kommt dann in eine andere Stelle rein aber es kommt auch rein ne?

00:35:33: Genau und da war schon der Input als Verletzung angesehen worden.

00:35:37: Deshalb denke ich sollte man trotzdem trotz der Entscheidung des olge Düsseldorf weiter vorsichtig sein.

00:35:43: Ja in der Tat!

00:35:44: Also ich meine dagegen spricht sozusagen ein bisschen dass wenn man das jetzt manuell erstellt hätte würde man ja auch sich das Original anschauen sozusagen.

00:35:54: Es geht in den Kopf rein, sage ich mal an den Führungszeichen und man malt es wieder.

00:35:59: Und da spielt es dann ja nicht direkt eine Rolle dass man sich das angeschaut hat bevor man's gemalt hat.

00:36:05: aber hier ist die Situation vielleicht nicht ganz ein zu eins übertragbar wenn man es halt in so ne KI rein tut als Eins-zu-Eins Werk.

00:36:13: Ja, weil natürlich wenn ich es mir anschaue dann nehme ich keine Verfielfältigungshandlung vor.

00:36:17: Das ist halt einfach der...

00:36:19: Es ist so geregelt halt?

00:36:21: Genau!

00:36:23: Also das ist ja nicht das Originalfoto was ich jetzt da irgendwie verwende sondern das ist schon wieder eine Kopie.

00:36:29: Also eher wenn man technisch irgendwie anders lösen könnte aber Da fällt mir jetzt auch nichts ein, also wie man das Originalfoto verwenden kann ohne einen Verfielfertigungsstück dabei zu erzeugen.

00:36:42: Das müsste man irgendwie umgehen können.

00:36:44: aber ansonsten hast du natürlich recht wenn ich etwas abmahle und nehme das Originalwerk als Vorlage und gucke es mir nur an dann fehlt mehr die vorherige Verfilffettungshandlung.

00:36:52: Dann ist das halt an der Stelle, muss ich nur den Output beurteilen.

00:36:56: Aber hier würde ich den anderen Entscheidungen, die wir ja schon besprochen haben entnehmen Problematisch ist.

00:37:05: Ja, würde ich auch so sehen.

00:37:08: Dann ist es ja hier wahrscheinlich auch so dass man vielleicht nicht nur vielleicht wird sicher noch Entscheidungen im Bereich KI und Urheberrecht geben in Zukunft

00:37:18: und

00:37:19: dann wahrscheinlich oder vielleicht auch diese Frage nochmal beleuchtet wird.

00:37:23: Ja mit Sicherheit!

00:37:25: Ja dann vielen Dank Reinhard für die zwei das Update und den spannenden neuen Fall sehr gerne.

00:37:33: Wir sehen uns dann wieder und hören uns mit unseren Zuhörerinnen bei der nächsten Folge.

00:37:39: Bis

00:37:48: dahin!

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