Wenn die Tafel schmilzt: Wie viel Transparenz brauchen Verbraucher?
Shownotes
In dieser Folge nehmen wir einen aktuellen Rechtsstreit rund um die Milka-Schokoladentafel unter die Lupe: Darf ein Hersteller die Füllmenge seiner Produkte bei unverändertem Verpackungsdesign reduzieren, ohne deutlich auf diese Änderung hinzuweisen? Und gilt dies auch, wenn er alle Kennzeichnungsvorschriften im Hinblick auf die Füllmengenangabe ordnungsgemäß erfüllt hat? Mit dem Fall der von 100 g auf 90 g geschrumpften Milka-Schokoladentafel hatte sich das Landgericht Bremen zu befassen. Die Entscheidung besprechen wir ausführlich in dieser Podcast-Folge.
Transkript anzeigen
00:00:01: Cf
00:00:02: Podcast, genau mein Fall.
00:00:04: Spannendes und Aktuelles aus der Welt der Rechtsprechung!
00:00:09: Herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe unseres CF-Podcast.
00:00:12: Genau Mein Fall.
00:00:14: Schön dass Sie wieder rein hören.
00:00:15: auch heute nehmen wir eine spannende Entscheidung aus dem gewerblichen Rechtschutz unter die Lupe und sprechen darüber welche rechtlichen Fragestellungen dahinterstehen und welche Erkenntnisse sich daraus vielleicht für die Praxis gewinnen lassen.
00:00:29: mit dabei ist natürlich wieder mein Kollege Reinhard Fischer, hallo Reinhart.
00:00:33: Hallo
00:00:33: Michelle.
00:00:34: Schön dass du da bist!
00:00:35: Du bist natürlich nicht nur dabei denn ohne dich hätten wir in letzter Zeit wahrscheinlich nicht annähern so viele Entscheidungen anschauen können wie wir es getan haben Denn sowien den letzten Folgen hast du einen Fall mitgebracht den du ja jetzt bereits kennst und wie die meisten Zuhörer wahrscheinlich schon wissen für mich Unsere Zuhörer und Zuhöhrerin bleibt noch etwas offen, worum es genau geht.
00:00:58: Ich würde sagen wir nähern uns mal Schritt für Schritt der Entscheidung und schauen was sich da diesmal für rechtliche Besonderheiten ergeben und vielleicht auch praktische Bedeutungen.
00:01:08: Bitte die Bühne gehört dir!
00:01:09: Ja
00:01:09: danke dann starte ich.
00:01:11: jetzt ist wieder ein aktueller Fall
00:01:13: aus
00:01:14: Mai Im März, im März.
00:01:25: Im Märl, im April und im Märl.
00:01:31: Und die Berufungsfrist wäre eigentlich abgelaufen.
00:01:35: Aber es ist eher zu erwarten, dass er noch weitergeht und trotzdem ist er jetzt, finde ich ganz spannend.
00:01:40: Interessant, da sich ihn schon mal erzählen wollte, weil er auch die Aktualität gerade hat...
00:01:45: Es geht wahrscheinlich um ein nicht technisches Schutzrecht wie am Landgelechtsbremen
00:01:49: oder?
00:01:49: Ja genau!
00:01:50: Es ist nicht technisch, Schutzrecht vielleicht auch nicht aber trotzdem aus unserem Bereich natürlich.
00:01:57: Ich habe dir was wieder mitgebracht.
00:02:01: Drehe mal beides um und guck dir den ersten Zettel an.
00:02:05: Und du musst jetzt tatsächlich wieder ein bisschen beschreiben, wobei ich glaube es für einige Scheinepunkte da wird die Vorstellungskraft vielleicht gar nicht so schwerfallen.
00:02:16: unseren Zuhörern.
00:02:20: Ich erkläre dir nur ganz kurz, also du siehst da zwei Verpackungen immer Vorder- und Rückseite.
00:02:26: Und die oberen beiden Bilder sind halt eine Verpackung und die unteren beiden Bildern sind eine Verpackung.
00:02:34: So!
00:02:35: Jetzt bin ich mal gespannt, also erklär doch gerne mal was du siehst und welche Unterschiede du denn zwischen diesen Beinverpackungen?
00:02:43: Siehst, ich bin mal gespannt auf der der Unterschied auffällt.
00:02:47: Ich wollte gerade sagen das... Also genau wie du sagst wahrscheinlich kann ich mich ein bisschen darauf ausruhen dass die meisten Leute wissen wie die Verpackung aussieht.
00:02:56: es handelt sich nämlich um eine lila ne Schokoladenverpackung mit der Aufschrift Milka vorne drauf und einer lila weißen Kuh In dem Fall die Sorte Alpenmilch.
00:03:09: Und ich glaube, da wissen sogar die meisten schon wie es aussieht.
00:03:12: Schon
00:03:13: eine Vorstellung davon.
00:03:15: Genau das ist wie du ... Wir sehen oben eine Verpackung vor der Rückseite und unten eine Ver Packung vor den Rückseiten.
00:03:20: Es erinnert mich ein bisschen an diese Fehler-Suchbilder, die meine Kinder im Moment machen denn das ist gar nicht so einfach überhaupt einen Unterschied zu entdecken.
00:03:30: aber erstmal zu den Verpackungen an sich.
00:03:32: wir haben hier Da ich den Unterschied noch nicht sehe, weiß ich gar nicht genau welche Merkmale ich genau abstellen muss.
00:03:38: Wobei wir dann gar nicht so sehr vielleicht in die falsche Richtung... Also wenn du jetzt die Verpackung im Betei erkehrst darauf kommt es tatsächlich am Ende gar nicht an sondern entscheidend da ist der Unterschied hier und erscheint nicht ins Auge zu springen.
00:03:52: Ich schaue gerade nochmal Wir haben die Kuh, wir haben verschiedene Siegel Die Farbgebung ist aber nicht, das ist jetzt wahrscheinlich nur zum Fall.
00:04:03: Das ist
00:04:04: eher der Ausdruck vielleicht?
00:04:07: Es ist dann die Vorder- oder Rückseite.
00:04:10: Teilweise beides!
00:04:13: Ich stelle mal eine andere Frage was glaubst du denn wie viel Schokolade du ja kriegst wenn du es kaufst?
00:04:17: Ah ok, ja.
00:04:19: Der Klassiker sind natürlich hundert Gramm.
00:04:21: ne Das ist eine Tafelschokolade.
00:04:24: Und wo?
00:04:25: In der oberen bekommt man wahrscheinlich auch hundert Gramm, denn da steht auf der Rückseite dieses kleingeschriebene, aber groß in großen Format, kleingeschriebene E und einem Hundert Gram m daneben.
00:04:38: Und bei der unteren Tafel ist an der gleichen Stelle eine Neunzig Gramm zu sehen, aber zusätzlich auf der vorderen Seite, wahrscheinlich damit wirklich keiner sagen kann, dass er getäuscht wurde oder irgendwas in die Richtung.
00:04:53: Auch noch mal eine neunzig Gramm, die aber bei der oberen halt nicht dabei ist.
00:04:58: Aber genau, in der unteren kriegt man zehn Gramm weniger und man wird vorderseitig und rückseitigt darauf hingewiesen.
00:05:04: Was ja sofort aufgefallen ist, hat sie Verpackung gesehen?
00:05:07: Ehm ich musste praktisch gar nicht darauf hingewiesen werden!
00:05:10: Und jetzt guckt ihr mal die zweite Seite an, die ich dir noch... Also das reicht mir jetzt schon sogar.
00:05:16: Ich denke wie gesagt alle haben eine Vorstellung, so ne grobe Vorstellung wie die Packung aussieht.
00:05:21: Was siehst du auf der zweiten Seite?
00:05:24: Auf der zweiten seite sehe ich ein Papregalaufsteller Jetzt zugreifen steht oben drüber und ganz viele Milka-Tafelschokoladen, von denen man die so eingordnet sind dass man sozusagen die Vorderseite sieht, die man dann so rausgreifen kann.
00:05:40: Und oben glaube ich noch mal eine Detailaufnahme wahrscheinlich wie das?
00:05:44: Genau das ist halt ein Aufsteller und da sind mehrere Einzelpackungen Fächer drin genau und die kann man entweder rausnehmen und das ist das was du in dem oberen Bild siehst als diese Einzel Packung wurde aber auch mehrere Tafeln, Schokolade hintereinander sind.
00:06:00: Siehst du eine?
00:06:02: Du hast ja gerade gesagt auf der Vorderseite also bei dieser neunzig Gramm Verpackung ist es auch auf der vorderseiten neunzig Gramm aufgegeben kannst.
00:06:11: siehst du da was passiert wenn man
00:06:15: beim Aufsteller unten wo sie einigermaßen voll sind da sieht man dann sozusagen die Vorder-Seite.
00:06:21: Wenn man natürlich ein paar rausgenommen hat fangen die schokoladen Tafel an so nach vorne zu kippen Und man sieht sozusagen nur noch Teile der Vorderseite oder die Kante.
00:06:34: Aber
00:06:34: selbst
00:06:34: ganz vorne
00:06:35: dran ist es so, dass genau da auf der Vorders Seite... Genau!
00:06:40: Man hatte vorne unten rechts in der Ecke war diese neue Angabe von neunzig Gramm und da wäre dann genauso ein Pappelement davor was von dieser Verpackung ist, die das wahrscheinlich verdecken würde, selbst wenn's hoch kann steht.
00:06:57: Ja, ich glaube du hattest schon quasi deine Idee durchscheinen lassen um was es hier
00:07:03: gehen
00:07:03: könnte.
00:07:04: Was das Problem des Falles
00:07:06: sein könnte?
00:07:06: Dass der Verbraucher wahrscheinlich davon ausgeht dass in so einer Tafel Hundert Gramm drin sind wie seit E und D wahrscheinlich der Fall ist zumindest jetzt mal einfach ins Blaue vermutet und dann entsprechende Hinweispflichten bestehen wenn man jetzt auf einmal davon abweichen wollte.
00:07:23: Und die Frage ist, ob dem genüge getan ist.
00:07:26: Wenn man es vorne draufdruckt aber dann wiederum die Tafel so im Regal positioniert ist.
00:07:32: Ich weiß jetzt nicht genau diese Kartons kommen ja wahrscheinlich auch von Milka selber oder?
00:07:36: Die
00:07:36: werden an den Einzelhandeln so
00:07:38: ausgeliefert und der stellt sie einfach da rein.
00:07:40: und sozusagen Ob absichtlich oder nicht kann ich jetzt nicht beurteilen.
00:07:45: Aber das dann natürlich wieder genauso ist dass die neunzig Gramm wieder nicht zu sehen ist
00:07:50: Genau.
00:07:51: In der Tat ist es die Frage, also du sagst, es gäbe eine Hinweispflicht und ob da genüge getan wird?
00:07:57: Also auch die Frage ob
00:07:59: es Hinweis gibt, genau
00:08:01: musste hier behandelt werden Und ich gucke jetzt mal oder fast vielleicht auch nochmal zusammen was das Landgericht Bremen dann hier im Tatbestand des Urteils festgehalten hat, also worauf es dann oder welcher Sachverhalt jetzt für die auch wirklich relevant war.
00:08:15: Also erst mal handelte es sich um eine Klage der Verbraucherzentrale gegen Mondeles als Anbieter oder Hersteller von Schokolade, die unter der bekannten Marke Milka mit einer Vielzahl von verschiedenen Sorten in den Verkehr gebracht wird.
00:08:32: Wie du richtig sagst, es war viele Jahre.
00:08:35: Hatten die Tafeln eine Nettofüllmenge von hundert Gramm und die war wie es eichrechtlich auch geboten ist, war diese Grammangabe auf der Rückseite der Umverpackung rechts unten angegeben.
00:08:50: Jetzt hat Mondeles seit Anfang zwei tausendfünfundzwanzig Anstelle dieser Hundert Grammtafel eine Packung mit neunzig Gramm in den Markt gebracht.
00:09:01: Und das Besondere ist, was du ja selber schon festgestellt hast, dass die Aufmachung im Grunde identisch geblieben ist.
00:09:08: Es ist aber auch so und da sieht man jetzt auf den Bilder nicht so genauer, dass auch die Größe der Umverpackungen gleich großgeblieben sind also, dass man dann hat wohl eine Seitenlänge von Platz finden würden.
00:09:28: Nur man hat die Dicke der Tafel reduziert, also von der Größe erst gleich geblieben, dann hat sie nur dünner gemacht.
00:09:35: Genau und die einzigen Unterschiede, die man sieht ist halt eben das auf der Rückseite, die andere hier korrekte Krammangabe von neunzig Gramm gemacht wird und zusätzlich was bei der alten Verpackung nicht der Fall war auch auf der Vorderseite diese Nennfüllmenge in weißer Schrift aufgebracht worden ist.
00:09:54: Genau das andere, also die zweite Seite, die du erklärt hast.
00:09:58: Das ist die Regalverpackung, die von Modules auch an den Einzelhandel so abgegeben wird und dann eben auch typischerweise im Einzelhandel so ausgestellt wird und wo wie wir gerade schon gesagt haben ausgerechnet an der Stelle, auf der Vorderseite aber ich sage mal vielleicht jetzt über obligatorisch weil man muss es wohl nicht auf die Vorder-Seite machen.
00:10:19: Die sind denn für Menge steht durch die Kartonlasche genau verdeckt wird, also dass man es vielleicht dann auch wenn man's aus dem Regal nimmt dann doch nicht sofort erkennt.
00:10:30: Und der Kläger sieht hier drin eine irreführende Mogelpackung weil er sagt also Tafeln mit hundert Gramm das würde den Marktgeflogenheiten entsprechen also entsprechend auch der Erwartung und auch Mitbewerber Produkte in diesem klassischen Format hätten durchgängig Hundert Grammen.
00:10:48: da wird zum Beispiel auf Ritter Sport Bezug genommen.
00:10:51: Und der Erklärer hat eine eigene Marktrecherche gemacht und dabei festgestellt, dass neun von zehn Tafeln in einem Gewichtsfenster von achtzig Gramm bis hundertzehn Gramm immer noch Hundert Gramm werden.
00:11:04: also es gäbe durchaus dann auch mal Abweichungen.
00:11:08: aber sagen wir Neunzig Prozent dieser Schokoladentafeln die sich im Bereich von Achtz bis hundert Gramm bewegen hätten dann eben auch genau hundert Gram und weiß darauf hin, dass es hier einen unveränderten optischen Gesamteindruck seit Jahren oder gar Jahrzehnten dieser Milka-Schokoladentafel gäbe.
00:11:26: Der Verbraucher deshalb gar keine Veranlassung sehe beim Kauf diese Füllmenge zu überprüfen also hätte gar keinen Verdacht das sich jetzt ändern würde.
00:11:36: Und dann sei das eine sogenannte relative Mogelpackung, weil die Füllmenge bei gleichem Preis und bei unveränderter Verpackung reduziert würde.
00:11:47: Und obwohl also deshalb relative Mogelfrackung die Verpackungen isoliert betrachtet ja eigentlich nicht zu beanstanden sein, weil sie die gesetzlichen Vorgaben zur Mengen Anlage enthält und auch korrekt gekennzeichnet ist damit und hat dann aber auch gemeint, dass diese zusätzlich aufgenommene Füllmengenangabe auf der Frontseite nicht auffallen.
00:12:12: Also wenn man was anderes annehmen würde, dann würde das den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aus Neurologie- und Wahrnehmungspsychologie widersprechen.
00:12:21: Und ich würde sagen, das Experiment, was sich mit dir gerade gemacht hat, hat gezeigt, dass es offenbar nicht sofort jetzt augespringt.
00:12:28: Der Kläger hat hier einen Verstoß gesehen Gast einmal gegen Paragraf dreiundvierzig Absatz zwei des Mess- und Eichgesetzes.
00:12:39: Okay, das habe ich nicht parat.
00:12:40: Nee auch nicht so direkt.
00:12:42: also es kommt auch etwas... Also da steht auch im Gesetz viel zu Messgeräten und keine Ahnung was drin.
00:12:47: aber auch zu Fertigpackungen.
00:12:49: unter anderem ist davor gesehen Ich lese einmal vor weil ich gleich nachher auch nochmal auf Es is verboten Fertighackungen herzustellen Herstellen zu lassen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen In den Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.
00:13:14: Das ist ja so wahrscheinlich eher bei den Mogelpackungen, sei es mein Anfangszeichen begegnet wo relativ viel Luft drin ist.
00:13:22: Wo dann oben mehr als dreißig, vierzig, fünfzig Prozent Luft drin is, ne?
00:13:26: Wo man sagen könnte die könnte man eigentlich auch kleiner machen.
00:13:29: Da hab ich's ein bisschen in Erinnerung.
00:13:31: Würdest
00:13:31: du sagen das passt hier?
00:13:34: Ich meine, reinen Objektiv kann man natürlich sagen offensichtlich waren da die Größe sich ja nicht geändert hat.
00:13:42: Und auf einmal zehn Gramm weniger drin ist könnte man sagen es für Objektive trifft das schon zu.
00:13:48: andererseits ist natürlich auch diese zehn Grammi jetzt nicht allzu viel und es ist ja nur in der dicke Dünne geworden.
00:13:55: also ob da so viel Luft absolut drin ist oder kein Produkt dass man da auf die Decayme.
00:14:04: Das ist kritisch, würde ich jetzt eher nicht sagen aber...
00:14:08: Ja also der Kläger war auch der Meinung, dass die Vorschrift würde auch nicht ausschließen wenn die Täuschung jetzt nicht aus der Verpackung selbst oder etwas Luft in der Verpackung zum Ausdruck kommen würde sondern das auch aus dem Vergleich einer alten Verpackung mit einer Vorgänger verpacken.
00:14:26: Wie gesagt, dass dieser relative Vergleich
00:14:29: macht ist aber die Frage also kann man das jetzt wirklich unter Wortwort fassen oder nicht?
00:14:33: werde ich gleich dann nochmal drauf eingehen.
00:14:35: Aber Der Kläger meint auch, es sei zusätzlich ein Verstoß gegen Artikel sieben Absatz eins der Lebensmittelinformationsverordnung.
00:14:46: Und die sieht vor dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmitteln und insbesondere im Bezug Auf und dann werden mehrere Sachen aufgezählt und unter anderem wird die Menge aufgezählte.
00:15:01: Und genau in einem Unterabsatz heißt es auch, das gilt für die Aufmachung von Lebensmitteln insbesondere für ihre Form ihr Aussehen oder Ihre Verpackungen.
00:15:09: Die verwendeten Verpackungsmaterialien
00:15:11: etc.,
00:15:11: also im Grunde enthält ist die Vorgabe nicht irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge anzugeben.
00:15:20: und das kann halt eben auch aufgrund der Verpackung und seiner Aufmachung der Fall sein.
00:15:27: Und weiter wird es gestützt auf das allgemeine Irreführungsverbot aus dem unlauteren Wettbewerb, genau also argumentiert wird damit der Verbraucher würde keinen Unterschied zwischen der ursprünglichen und neuen Fertigpackungen erkennen und dürfte deshalb davon ausgehen dass ist eine eine unterschiedslose Füllmenge gäbe und würde darüber getäuscht.
00:15:48: Der Hauptantrag, also die haben ja hier einen Hauptantrage oder ein Hilsanntrag gestellt, der Hauptantragt bezieht sich tatsächlich nur also schon allein auf das Verbot dieser Umverpackung und nicht des Aufstellers, diese Regalverpackungen und sagt, also dass dürfe halt in der Form nicht in den Verkehr gebracht werden und dann aber eingeschränkt bin bis zu vier Monate zuvor in einer gleich großen Umverpackung.
00:16:12: Also wenn das Produkt bis zu vier Monate zuvor in einer gleich großen Unverpackung mit hundert Gramm Nennfüllmenge in den Verkehr gebracht wurde.
00:16:20: Also entscheidend ist halt der zeitliche Abstand zudem was vorher war, also dass das schon sagen...also schon erkennen?
00:16:27: okay es kann eine Gewöhnung geben wenn jetzt länger dieser neunzig Gramm Verpackung im Verkehr ist aber hier sei ja sag ich mal, ein Monat zuvor.
00:16:34: Also das sieht man glaube ich auch schon an den Haltbarkeitsdaten also dass wirklich die Haltbarkeitsdate liegen so ungefähr zwei Monate auseinander.
00:16:40: Nee nee, zwei Wochen glaube ich auseinander!
00:16:42: Dass im Grunde das eine Produkt in der einen Woche davor vielleicht im Regal war und eine Woche später ist dieses Produkt im Regalen hat einfach zehn Gramm weniger Also bis zu vier Monaten sieht halt hier quasi erklär gar noch keine Gewöhnung und meint, da ist es halt eine Träuschung in der Zeit.
00:16:58: Und hilfweise wird das Verbot tatsächlich auf diese Regalverpackungen gestützt wo nach Ansicht des Klägers diese Mengenreduzierung dem Verbraucher noch gezielt erschwert werde weil im Grunde auch die also genau die Stelle abgedeckt würde in der typischen Einkaufssituation in der man halt eben diese Gewichtsangabe auch erkennen würde.
00:17:20: der beklagte oder die Beklagten wert sich mit folgenden Argumenten.
00:17:26: Einmal sagt sie, sie würde selber tafeln in diesem mittleren Gewichtsegment in einer Range von Achtzig Gramm bis Hundertzehn Gramm in den Verkehr bringen.
00:17:36: Deshalb könnte man schon gar nicht sagen es gäbe ja eine einheitliche Füllmenge und schon gar keine stetige Füll Menge von hundert Gramm.
00:17:44: also das was du ja glaub ich auch erst mal anders meintest und erklärt das, die hat doch typischerweise hundert Gramm.
00:17:51: Das hat sie hier schon so ein bisschen Abrede gestellt weil es wäre ja nicht immer hundert Gramm und war jetzt eben diese doch diese Vielzahl dieser unterschiedlichen Nenfelmenge im Bereich von Achtzig Gramm bis Hundertzehn Gramm gäbe würde Durchschnittsverbraucher bei diesen Abmessungen, Tafeln mittlerer Größe auch nichts anderes erwarten als dass irgendwo zwischen Achtzehn und Hundert Zehngramm liegen hätte eben nicht die Vorstellung nein das müssen noch Hundert Gramms sein.
00:18:16: Und dann meint die Beklagte auch durch die wiederholten Angaben der nette für Menge auf der Verpackungsvorderseite, würde auch tatsächlich also explizit auf diese tatsächliche Menge aufmerksam gemacht.
00:18:27: Und gerade wegen dieser zusätzlich neuen Armgabe wird darauf auch besonders die Aufmerksamkeit gelenkt und hat außerdem drauf hingewiesen dass er verpflichtet sei Grundpreisangaben zu machen und auch das der Verbraucher ja aufgrund der unterschiedlichen Grundpreisangaben auch feststellen würde, dass sich was verändert hat.
00:18:46: In der Regel wäre es wohl so, dass verschiedene Milkersorten zu einem Identischen-Preis angegeben worden sind, wobei man feststellen würde das einzelne Sorten dann einen höheren Grundpreis haben und dann würde man halt eben aufgrund der Wahrnehmung des Grundpreises auch darauf schließen können dass bei gleichem Einzelpreis auch dieses Produkt an ein geringeres Gericht haben muss.
00:19:05: Also Grundpreise ist das Euro pro Kilogramm oder was?
00:19:09: Kilogramma oder Programm
00:19:10: genau?
00:19:10: und das findet man ja auch immer im Regal und tatsächlich benutzt man es ja auch teilweise zum Preisvergleich aber eher wenn wir so unterschiedliche Packungsgrößen
00:19:19: haben.
00:19:19: Ja genau weil man also innerhalb von einem Polugier weniger, sondern eher zwei Konkurrenzprodukte oder Packungsgrößen.
00:19:24: Ob man wirklich verspart wenn man die Größe oder wie viel man spart oder so was?
00:19:28: Genau!
00:19:29: Besonders wenn eins im Angebot ist und das andere nicht.
00:19:32: Das war mit Worten das gefährlich.
00:19:34: Da kann sogar die größere Packung teurer werden weil die günstigeren Angebote sind.
00:19:39: aber das jetzt nicht unser Thema hier.
00:19:41: Genau und klagte meinte gerade Verbrauchern, die das Produkt regelmäßig erwerben würden würde diese Veränderung auch auffallen.
00:19:50: Und es sei so dass wegen der damals ohnehin gestiegenen Preise.
00:19:55: Kakao preise sind zu dem gleichen Zeitpunkt sehr teuer geworden.
00:20:00: Hätte der Verbraucher noch mehr auf die Füllmenge geschaut als zuvor und man hätte auch in der Zeit gar keine Möglichkeit gehabt, zu einer geheimen Preise irgendwo weil die Kakaopreise hochgestiegen sind das wohl eh alles teurer wurde.
00:20:15: so also man hat dann nicht einfach den gleichen Preis offenbar beibehalten und die Packung kleiner gemacht sonst wurde wahrscheinlich sogar noch trotzdem teurer.
00:20:24: ja du hattest grad schon mal also jetzt wo ich die Argumente geschildert habe, wozu würdest du tendieren jetzt?
00:20:33: Ja es ist nicht ganz einfach.
00:20:36: Also einerseits muss man ja schon sagen dass reichrechtlich hinten die Vorgeschichte mal abschneidet das glaube ich relativ unstreitig ist.
00:20:47: Dass alle Erfordernisse erfüllt mit der zutreffenden Angabe hinten drauf dann noch diese wie Du gesagt hast über obligatorische Angabe vorne drauf.
00:20:57: Gut, jetzt gibt's da diesen, ich weiß nicht, Taschenspielertrick wo man es dann wieder verschwinden lässt.
00:21:03: Einerseits denkt man sich natürlich...
00:21:05: Aber nur im Hilfsantrag übrigens?
00:21:06: Also wir müssen auch uns überlegen wenns das nicht gegeben hätte.
00:21:09: Hätte
00:21:09: wäre es ausreichend.
00:21:11: Steht natürlich so ein bisschen das Gegenüber dass die jetzt eigentlich ja nicht groß also in ihrer wirtschaftlichen Freiheit Verpackungsgrößen zu bestimmen beeinträchtigt sein sollen oder auch nicht schlechter gestellt sein sollen als jemand anders, der vielleicht auf den Markt kommt und das einfach so machen kann.
00:21:26: Und da nicht an sowas gebunden ist.
00:21:29: Andererseits muss man natürlich aber auch die Historie einfach berücksichtigen und versuchen zu vermeiden dass durch diese Historie jetzt ein bisschen überproportional profitieren weil die Leute noch nicht gemerkt haben, dass es nur die neunzig Gramm sind.
00:21:44: Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass man in dieser Übergangszeit gewisse zusätzliche Erfordernisse irgendwie gerechtfertigt sind, den Verbraucher darauf hinzuweisen dass sich das geändert hat.
00:21:56: Das fände ich nicht ganz abwegig.
00:22:00: und ob jetzt da dem zugute ausreichend nachgekommen ist also mein man muss ja eigentlich von dem durchschnittlichen Verbraucherausgehen der ja durchaus dahinten drauf die die hundert Gramm oder vorne drauf dann er sogar lesen kann Das fände ich eigentlich in Ordnung, so wie man es unten sieht.
00:22:20: Also dass man da jetzt mit großem roten Pfeil noch extra wir haben jetzt hier kleinere Größen.
00:22:26: Finde ich vielleicht auch ein bisschen zu extrem.
00:22:28: aber also dieses Verschwinden finde ich dann wiederum so ein bisschen hat wieder so ein gewisses Geschmäckle.
00:22:36: Ich würde mich vielleicht dazu entscheiden, dann zu sagen.
00:22:38: Wenn's so ist das nicht okay aber wenn die neunzig Gramm vorne sichtbar drauf sind ist es ok.
00:22:43: Also Hilfsantrag ja den Hauptattrag leider ganz diplomatisch.
00:22:48: Ja wollen
00:22:48: Sie sich nicht einigen?
00:22:50: Dann nehme ich das mal mit und stelle jetzt da wie das Gericht das gesehen hat und dann sage ich vielleicht am Ende nochmal meine Gedanken dazu unabhängig aber die will ich jetzt nicht vorweg nehmen.
00:23:03: Also das Gericht hat sich dann erst mal mit dieser Vorschrift aus dem Mess- und Eichgesetz auseinandergesetzt.
00:23:11: Wo es ja, du erinnerst dich um das Verbot von Fertigverpackung ging die oder der Nutzung von Ferdigverpackungen in ihrer Gestalt und Befüllung eine größere Vielmenge vortäuschen als tatsächlich ist?
00:23:26: Also ich war jetzt ein bisschen davon ausgegangen.
00:23:28: Es ist so eher so ein bisschen UVG wo ich meine... Anspruchsgrundfang der Leute würde und die anderen würde ich... Schwierig sehen, aber schauen wir mal.
00:23:36: Ich
00:23:37: bin gespannt!
00:23:37: Also zumindest bei der Vorschrift war das Gericht der Meinung, dass hier nach dem Wortlaut und Zweck dieser Mogel-Charakter wirklich in dieser Gestaltung der Einzelnenverpackung selber liegen würde.
00:23:51: Die waren jetzt nicht überzeugt, dass man da eine ältere
00:23:55: historische
00:23:55: Verpackung dabei rein.
00:23:56: Aber wie du ja auch schon sagtest also die klassischen Fälle sind sicherlich... Da ist ganz schön viel Luft drin wird stichwort pbwr, aber damals ging das ja noch teilweise oder war dann halt eben nur unter Irregeführungsgesichtspunkten wurde es dann so gesehen.
00:24:13: Aber nur darauf meint jetzt das Gericht zielt diese Regelung.
00:24:17: Aber bei dieser Lebensmittelinformationsverordnung da war das Gerichts der Meinung, dass die generelle Zielrichtungen den Verbraucher durch Vorgaben der Verordnung in die Lage zu versetzen eine informierte Kaufentscheidung zu treffen und dass die Verordnungen dem Interesse dienen, den Verbraucher möglichst vollständige Informationen über die Lebensmittel zu geben.
00:24:41: Und der Wortlaut war ja auch sehr weit gefasst.
00:24:43: also geht es um jede Irreführung.
00:24:46: Also das jetzt das Gericht grundsätzlich meint... Wir müssen jetzt glaube ich nicht in den allgemeinen Irreführungs-Tatbestand sondern wir müssen jetzt halt feststellen ist das jetzt Irreführend oder nicht aber dass wir hier auf jeden Fall den Anwendungsbereich auch erst mal eröffnet haben.
00:25:00: Das Gericht hat aber auch festgestellt, wie du gerade auch nochmal sagtest also isoliert betrachtet ist diese Verpackung nicht zu beanstanden.
00:25:08: Also korrekte Bezeichnung drauf und das
00:25:12: kommt erst durch diesen relativen Vergleich
00:25:14: genau und deshalb wurde natürlich betont also es kommt dann jetzt schon auf die Frage an, ob dieser Wiedererkennungseffekt der Verpackung, den man hat diese tatsächliche Veränderungen des Inhalts überlagert.
00:25:29: Also dass man deshalb eben die Erwartung hat genau weil man eben nicht drauf gucken würde wie groß ist die Füllmenge?
00:25:37: Wie man es vielleicht bei anderen Produkten macht, bei dem man keine Vorstellung über die Füllenmenge hat.
00:25:41: und da hat das Gericht allgemein fest gehalten also die Verpacking ihre Größere Form, die Gestaltung der Vorderseite.
00:25:50: Die Platzierung von Hinweisen und die gesamte Präsentation im Regal würden auf den Verbraucher zusammen wirken... Der Gesamtauftritt wäre in Betracht zu ziehen.
00:26:01: Und wenn dieser dazu führen würde, dass der Verbraucher die tatsächliche Mengenreduzierung nicht oder nur schwer erkennen würde dann wäre eine Irreführung gegeben.
00:26:12: und jetzt ist natürlich so diese Grundfrage erlaubt das Gesetz jetzt eigentlich nur dieselierte Betrachten?
00:26:18: Oder darf ich tatsächlich eben mit einbeziehen was Der Verbraucher hat eben aus vorherigen Angeboten kennt?
00:26:25: und da war das Gericht der Meinung, dass ein Zeitnahes aufeinander folgen.
00:26:29: Zwei Erpackungen mit nahezu gleichen Designen und optisch ganz ähnlicher Gestaltung bei einem reduzierten Inhalt schon bei dem Verbrauchern eine Vorstellung aus der alten Verpackung erwirken kann oder der Verbrauche hat eine Vorstellungen aus der Alten Verpackungen deren Füllmenge die jetzt hier auch wenn er neue Verpackung sieht, fortwirken kann.
00:26:54: Und deshalb war jetzt die Frage also durchaus der Verbraucher in der Situation oder wir dürfen mit einbeziehen, dass er das Produkt kennt und eine gewisse Vorstellung hat, die er bei diesem Vergleich mit einbekommt.
00:27:07: Deshalb war hier dann schon sehr wesentlich ob der Verbrocher in dieser Situation die geänderte Füllmengenangabe wahrnimmt.
00:27:17: Da hat sich das Landgericht Erstmal mit einer Entscheidung des OGH.
00:27:22: auseinandergesetzt, wo der EuGH mal ausgesprochen hatte dass der Durchschnittsverbraucher das Verzeichnis von Zutaten auch lesen würde um sich zu informieren.
00:27:34: Allerdings nur dann wenn sich seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung der Betreffenden Lebensmittel richten würde.
00:27:42: und da wäre jetzt hier der Käufer der Milka Schokoladentafel doch daran nicht so sehr interessiert sondern er will eigentlich.
00:27:49: Also er will die Inhaltsstoffe nicht kennen, sondern er kennt das Produkt kaum was er seit Jahren schon erwirbt und deshalb würde er jetzt nicht akribisch die gesamte Verpackung sich angucken.
00:28:02: Und das Gericht stellt auch fest dass das Verbot von Mogelpackungen, also dass man das überhaupt verbieten würde.
00:28:09: Würde ja gerade auf der Erfahrung beruhen, dass der Verbraucher eben sich nicht alles genau anguckt und nicht bei jedem Produkt sich vorher die Nennfüllangabe anguckt.
00:28:18: Und dadurch dann halt eben hinreichend informiert sei.
00:28:22: Und wenn die Verpackung jetzt alles daran setzen würde, dieses alte Produktbild aufrecht zu erhalten und auf die Vertraute, Gleichförmigkeit und Wiedererkennung setzen würde wäre nach Auffassung das Gerichts würde da der Zahlenwert im Gesamteindruck doch untergehen.
00:28:38: So, das auf Grund.
00:28:39: Auch der auf der Vorderseite?
00:28:40: Ja auch auf der vorderseiten.
00:28:42: Das
00:28:42: ist ja schon noch mal ein bisschen speziell.
00:28:43: Ja
00:28:44: genau aber den hast du ja tatsächlich auch nicht sofort erkannt.
00:28:48: Also ich hätte wenn ich das isoliert gesehen hätte jetzt auch gar nicht gewusst dass es vorher nicht vorne drauf
00:28:53: war.
00:28:54: Ja das stimmt!
00:28:56: Genau das Gericht war dann der Meinung, dass aufgrund des übereinstimmten Erscheinungsbilds der Verpackungen der Verbraucher davon ausgehen wird.
00:29:02: Einen auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben und die geringe Füllmenge erst im Nachhinein bemerken wird wenn überhaupt.
00:29:10: also ob was Sättigungsgefühl setzt.
00:29:12: Ja ja, da fehlen noch zehn
00:29:14: Personen.
00:29:14: Da muss man wie neu aufmachen.
00:29:18: Genau deshalb wird ihm die Füll Mengenangabe doch vielfach entgehen.
00:29:23: Aber dann war natürlich die Frage, was ist mit der Grundpreisangabe?
00:29:27: Die hat es hier beklagter auch berufen.
00:29:30: Das
00:29:31: ist auch verpflichtend.
00:29:32: Genau!
00:29:33: Da hat das Gericht festgestellt, dass der Zweck dieser Grundpreisangabe sei für den Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen, indem er die Preise verschiedener Produkte anhand der GrundPreise miteinander vergleichen.
00:29:47: Und auch hier sei es aber so, der Endverbraucher würde das Produkt hier schon kennen.
00:29:52: Er will auch gerade dieses Produkt kaufen und will gar keine Preise miteinander vergleichen sondern nur dass ihm bekannte Produkte zu den bekannten Konditionen kaufen und deshalb hätte er auch hier keinen Anlass auf dem Grundpreis zu achten.
00:30:07: Und selbst wenn er es tun würde, wäre diese Preiserhöhung auch nicht nachvollziehbar weil er sich ja dann verschiedenste Grundpreise des Produktes hätte merken müssen.
00:30:15: Also habe ich auch überlegt also im Grunde ist das ja so, er müsste sich ja noch erinnern welcher Grundpreist war vorangegeben und welcher Preis war da?
00:30:23: Der Preis schwankt ja durchaus auch.
00:30:25: Und jetzt
00:30:26: merken wir dass das ein bisschen höher ist.
00:30:28: Erschien mir jetzt auch fernlegen werden wir auch gerade schon mal überlegt.
00:30:30: Man vergleicht ja dann... Wenn man natürlich die neunzig Gramm die hundert Gramm und die zweihundert Grammen oder vielleicht sogar die auffällige drehundert Gramm Packung daneben.
00:30:40: Dann würde man vielleicht mal gucken, wie viel billiger ist denn jetzt wenn ich die drei Hundert Gramme kaufe als die Hundert-Gramme?
00:30:45: Aber dann habe ich ja offensichtlich kauf ich ja da nie größere Packungen.
00:30:49: Aber sich
00:30:49: historisch zu erinnern an diese Preise und die Preisentwicklung zu vergleichen das halte ich auch eher für künstliche.
00:30:55: Genau
00:30:56: also das hat dann das Gericht hier auch nicht so wirklich überzeugt und meint dass somit diese Nettofüllangabe und auch die Grundpreisangabe nicht ausreichend gewesen wäre, um eine Irrefugung des Verbrauchers zu beheben, sondern es hat das eines verständlichen wahrnehmbaren ausgestalteten Hinweis auf der Verpackung Bedurft die dieser Irreführung ausschließt und die, die wir jetzt haben reicht nicht aus.
00:31:21: Also das Gericht hat zwar gesagt wieder Beklagter ist jetzt konkret macht das bleibt ihm überlassen?
00:31:25: Das ist ja immer so der Klassiker also dass er jetzt ein Anleitung gemacht hat.
00:31:31: So nicht!
00:31:32: Bitte nochmal versuchen.
00:31:35: Genau dann war hier noch die Frage ob denn aber die Wiederholungen Gefahr nicht inzwischen entfallen wäre.
00:31:40: Also um eine Unterlassung zu bekommen, braucht man ja immer die Wiederholungsgefahr.
00:31:44: und da wurde dann offenbar argumentiert also dass dieser Effekt oder diese Hinweis nur vier Monate erscheinen müsste weil dann gäbe es wieder die Fortwirkungen des alten Produktes nicht.
00:32:01: Da hat aber das Landgericht Bremen gemeint sei hier nicht ausgeschlossen dieser Streitgegenständigen Produktumstellung kommt.
00:32:09: Also ich habe so verstanden, man erhöht dann wieder die Mengenangabe und reduziert mal die Mengengabe wieder.
00:32:15: Man kann auch überlegen ob es Kern gleich ist wenn sie jetzt auf der Achtzig Gramm runter geht und das gleiche Problem hat.
00:32:21: Und das Gericht hat dann da wurde beklagt noch ein bisschen zum Verhängnis dass er selber gesagt hat Sie würde unterschiedliche Filmmengangaben regelmäßig benutzen.
00:32:29: deshalb sei das gar nicht so fernliegend dass das passieren würde.
00:32:32: Das Gericht Aber betont, das Verbot soll jetzt kein Verbot sein.
00:32:37: Dass die Verpackungsgröße oder die Füllmenge zu reduzieren.
00:32:41: also wie du ja am Anfang sagst dass man braucht auch irgendwie die Handlungsfreiheit und es gibt jetzt keinen Gebot Schokoladentafeln müssen hundert Gramm sein aber wenn diese Packung oder die füll menge reduziert wird uns erwarten ist dass der Verbraucher aufgrund des Einwuchs, den die vorherige Packung erzeugt hat.
00:32:59: Das eben nicht sofort feststellt.
00:33:00: Dann gibt es halt eben ein Gebot das besonders aufzuklären dass diese für Menge sich reduziert hat und hat entsprechend jetzt in der ersten Instanz die auch verurteilt.
00:33:14: genau also für mich ja gesagt.
00:33:15: so meine Gedanken.
00:33:16: also ich finde ist schon Grundsatzfrage.
00:33:20: interessant ist, ob man wirklich die Fortwirkung einer vorigen Verpackung mit berücksichtigen darf.
00:33:28: primär bei bekannten Produkten gilt.
00:33:29: Dann sind die dann schlechter gestellt als andere
00:33:32: vielleicht
00:33:32: und müssen man eher darauf hinweisen, wenn man aber natürlich sagt wir wollen also der Sinn der Vorschrift das war keine Irreführung erzeugen ist halt dass der Verbraucher wirklich eine informierte Entscheidung trifft dann muss man schon sagen also das wäre jetzt ein rein rechtliches Argument.
00:33:48: also die Täuschungs Gefahr ist glaube ich deutlich da.
00:33:53: Das einzige was ich mich gefallen weil bei mir ist das tatsächlich schon mal aufgefallen, dass die Verpackungsgröße oder die Füllmenge sich reduziert
00:34:01: hat.
00:34:01: ...
00:34:03: das dünnere Waren nimmt.
00:34:06: Also ich finde schon, dass das jetzt häufiger... also ich glaube es war auch wirklich in dem Zuge, dass der Kakaopreis sich erhöht hat, dass tatsächlich die Schokoladentafeln nicht nur bei Milka meinig kleiner geworden sind und ich habe aber das Gefühl, dass man's dann auch spürt, dass es dünner geworden ist.
00:34:23: Aber das hatte hier tatsächlich dieser haptische Eindruck, hatte hier keine Rolle gespielt Und ich meine, also im Grunde war das ja wahrscheinlich die Idee auch damals.
00:34:34: Dann sagt halt okay man kriegt für hundert Gramm, kriegt man die Preise nicht mehr durch?
00:34:38: Wenn man es zu deutlich macht dass es jetzt noch neunzig Gramm sind dann haben alles gefühlt ist teurer geworden und genau damit wollte man halt tatsächlich diese erhöhten Rohstoffpreise abdämmen und den Umsatz einigermaßen gleich halten.
00:34:51: Ich denke auch.
00:34:52: Also die Tatsache, nicht kleiner geworden ist.
00:34:59: Also ich meine, wenn sie die kleiner gemacht hätten... Dann wäre
00:35:01: das ein auffälliger Unterschied oder?
00:35:03: Ist ja so, ist die Frage.
00:35:04: Weil ich frag mich, wenn ich die jetzt aber auch wieder nur isoliert sehe ob mir auffallen würde dass dir zehn Prozent kürzer ist oder ob dass vielleicht auch gar nicht merken würde, ob man da nicht auch einen deutlichen Hinweis braucht.
00:35:16: Ja, könnte man sicherlich darüber diskutieren.
00:35:19: also klar je auffälliger das umso
00:35:21: besser.
00:35:22: andere Größenverhältnisse.
00:35:23: und wenn man jetzt zum Beispiel ein ganz anderes Verpackungsformat wählen würde dann muss man vielleicht schon sagen also also jetzt zu sagen es gibt eine grundsätzlich Verkehrsgewöhnung an hundert Gramm und das hier im Vorzeiten ist sicherlich schwierig.
00:35:36: Also genau hier war sicherlich entscheidend, dass es wirklich das
00:35:40: selbe
00:35:41: Produkt war.
00:35:42: Also man kann natürlich auch nicht immer verlangen, dass irgendwie das komplette Produktdesign geändert wird nur weil man mal ein bisschen weniger, wenn man von Hundert auf Neunzig Gramm geht als man jetzt da großen Aufwand im Designbereich begehen muss.
00:35:55: Aber wäre auch eine interessante Frage gewesen, wenn Die Verpackung äußerlich, also Größe gleich.
00:36:01: Aber äuzerlich anders gestaltet hätte wäre es auch nicht
00:36:03: unbedingt... Wenn man nur davon ausgegangen ist eine neue Rezeptur oder wenn man daran ausgang ist weniger drin?
00:36:09: Vielleicht achtet man ein bisschen mehr drauf.
00:36:11: Oder kann man unterstellen dass der Verbraucher sich dann doch vielleicht genauer anguckt was das ist?
00:36:15: aber hier hat er gedacht okay letzte Woche als ist ja heute besonders günstig kaufen wir jetzt mal ganz viel davon.
00:36:23: Ja war es ganz interessant weil so wenn man das so rechtlich anfängt zu Ja, ähm... auseinanderzunehmen hätte ich jetzt gedacht dass diese neunzig Gramm vorne ja doch also jetzt steht es ja sogar vorne drauf.
00:36:34: Äh ausreihen können aber mich wahrscheinlich selber widerlegt hab fällt's einem sozusagen als Verbraucher dann irgendwie doch nicht auf so das man vielleicht doch nicht ganz abwegig ist wenn man da ein bisschen strenger ist als die Neunzig-Grammen unten rechts hinzuschreiben wo ich jetzt wenn ich es einmal gesehen habe die Tendenz hätte zu sagen das muss doch reichen dann.
00:36:54: Aber in der Praxis ist dann vielleicht Tatsächlich doch wieder nicht so, insofern vielleicht auch nachvollziehbar.
00:36:59: Ja aber es ist nicht so eindeutig dass ich jetzt sagen würde das wird mich jetzt sehr überraschen wenn das olg präben das anders sehen.
00:37:06: Genau das würde ich auch sagen Das kann man auch.
00:37:10: man kann aufs anderen seite tendieren Wunderbar alles klar.
00:37:14: dann würde ich sagen belassen was heute dabei.
00:37:19: vielen dank für den fall.
00:37:20: ich glaube eine spannende sache bei die man sich auch mal selber Gedanken machen kann, wie man es sehen würde.
00:37:24: Und jetzt
00:37:24: besser aufpasst!
00:37:27: Genau
00:37:27: und bei den Temperaturen ist sie eflüssig.
00:37:31: Alles klar.
00:37:31: dann würde ich sagen hören wir uns zur nächsten Folge wieder bis
00:37:43: dahin.
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